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+49 451 989 49 09

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mail@tanja-springer.de

Öffnungszeiten

Mo.–Fr.: 8:30 Uhr – 19:00 Uhr

Was kann ich für Sie tun bzw. welchen Mehrwert bringe ich Ihnen?

Im Erstgespäch geht es um das Kennenlernen, Ihr Anliegen & umgehende Hilfe. Wir fangen direkt nach der Anamnese mit der Behandlung / Austestung an. Dafür nehme ich mir 90 Minuten Zeit und bekomme 120,- Euro. Die Folgebehandlungen liegen zwischen 60 und 90 Minuten, je nach Beschwerdebild. Selten komme ich mit weniger als 60 Minuten aus. Ich berechne die Zeit mit 80,-€ die Stunde.

Beim EMDR ist die Anamnese unabhängig von einer Therapie-Sitzung. Hier geht es um Ihre Wünsche / Ziele, meine Möglichkeiten und Ihre Ressourcen. Für die EMDR-Therapie wird ein neuer Termin vereinbart. Beide Einheiten benötigen mindestens 90 Minuten, die ich mit 150,-€ in Rechnung stelle.

Systemisches Coaching und Ernährungsberatung kann jederzeit erfolgen, dauert 60 Minuten und kostet 80,-€

Blutuntersuchungen im Labor, Medi-Taping sowie Akupunktur sind zusätzliche Leistungen für die Kosten anfallen.

In meiner Behandlung geht es mir darum, Ihren „Zustand“ ursächlich zu verbessern. Egal wo Sie stehen oder hin möchten. Ich werde Ihnen mit all meinem Wissen, meiner langjährigen Erfahrung & meiner Tatkraft zur Seite stehen.

Mein Ziel ist es, dass es Ihnen besser geht / Sie sich besser fühlen. Es gibt kein Heilversprechen, jeder Mensch ist individuell und nicht jedem sagt meine Therapie zu. Langjährige Patienten melden folgendes zurück: „danach geht es mir immer besser“, „ich schwebe“, „was machen die Menschen, die dich nicht kennen“, „ich fühle mich so leicht / beschwingt“…Probieren Sie es / mich aus.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen keine Kosten einer Heilpraktikerbehandlung. Bei Privatversicherteten werden die Behandlungskosten in der Regel übernommen. Dies ist aber von Versicherung zu Versicherung verschieden und kann von mir nicht garantiert werden. Darüber hinaus gibt es Zusatzversicherungen, die auch eine Behandlung bei einem Heilpraktiker mit einschliessen können.

Die Kosten zur Prävention und Gesunderhaltung sind bei der Einkommenssteuererklärung als Sonderkosten absetzbar und werden prozentual zum Einkommen angerechnet. Auch km-Geld zu Ärzten, Heilpraktikern, Physiotherapie, Krankengymnastik etc. fallen darunter.