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+49 451 989 49 09

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mail@tanja-springer.de

Öffnungszeiten

Mo.–Fr.: 8:30 Uhr – 19:00 Uhr

Was kann ich für Sie tun?

Im Erstgespäch geht es um das Kennenlernen, Ihr Anliegen & umgehende Hilfe. Ganz konkret legen wir nach der Anamnese schon los. EMDR ist davon ausgeschlossen.

Ich teste aus bzw. behandle Sie sofort.

Dafür nehme ich mir 90 Minuten Zeit und bekomme 115,- €. Für die Folgebehandlung berechne ich 80,- € die Stunde. Für eine EMDR-Sitzung veranschlage ich 150,- €.

Blutuntersuchungen im Labor, Urindiagnostik & Medi-Taping sowie Akupunktur sind zusätzliche Leistungen, für die Kosten anfallen.

Sich den Kalorienbedarf ausrechnen zu lassen kosten 20,- € und kann auch ohne Termin stattfinden.

In meiner Behandlung geht es mir darum, Ihren „Zustand“ ursächlich zu verbessern. Egal wo Sie stehen oder hin möchten, ich werde Ihnen mit all meinem Wissen, meiner Erfahrung & meiner Tatkraft zur Seite stehen.

Oft kommen Patient*innen mit akuten Schmerzen, die über Dritte von mir erfahren haben und umgehend einen Termin benötigen. Das versuche ich schnellstmöglich einzuplanen, denn Schmerzen sind schlimm!  

Andere möchten ihre Ernährung umstellen, benötigen für eine Weile meine Fähigkeiten im Bereich Coaching oder wollen etwas über ihren Körperstatus erfahren.

Ob Psychotherapie, Blutbild, Taping, Körpertherapie … ich möchte für meine Arbeit genauso bezahlt werden wie Ihre Autowerktstatt, der Friseur oder die Kosmetikerin. Wir sind alle Fachleute auf unseren Gebieten…bitte denken Sie daran, wenn Sie über Preise stolpern. Es geht nachhaltig um Ihre Gesundheit und Lebensgefühl!

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen keine Kosten einer Heilpraktikerbehandlung. Bei Privatversicherteten werden die Behandlungskosten in der Regel übernommen. Dies ist aber von Versicherung zu Versicherung verschieden und kann von mir nicht garantiert werden. Darüber hinaus gibt es Zusatzversicherungen, die auch eine Behandlung bei einem Heilpraktiker mit einschliessen können.

Die Kosten zur Prävention und Gesunderhaltung sind bei der Einkommenssteuererklärung als Sonderkosten absetzbar und werden prozentual zum Einkommen angerechnet. Auch km-Geld zu Ärzten, Heilpraktikern, Physiotherapie, Krankengymnastik etc. fallen darunter.